Ferientermine/ freie Tage

Herbstferien:  06.10.2025 – 17.10.2025

Buß-und Bettag :  19.11.2025

Weihnachtsferien:  22.12.2025 – 02.01.2026

Winterferien:  09.02.2026 – 20.02.2026

Karfreitag:  03.04.2026

Osterferien: 04.04.2026 – 10.04.2026

Feiertag: 01.05.2025

Christi Himmelfahrt:  14.05.2026

Unterrichtsfreier Tag: 15.05.2026

Pfingsten: 25.05.2026

schulfreier Tag: 26.05.2026

Sommerferien:  04.07.2026 – 14.08.2026

 

 

Ausgabe der Halbjahresinformationen/Schulberichte und Zeugnisse

06.02.2026      Ausgabe der Bildungsempfehlung in Klasse 4

03.07.2026    Ausgabe der Jahreszeugnisse

Kompetenztests

Klasse 3

Deutsch                                Mathematik

21.04.2026 Teil 1                           24.04.2026

22.04.2026 Teil 2

 

Lernstandserhebung

Klasse 2

Deutsch am 09.06.2026

Mathematik am 10.06.2026

 

Milchangebot/Essenversorgung

  • Milchangebot
  • Bestellung erfolgt über den Essenanbieter über das Internet
  • Essenangebot von der Firma „Menü Seidel Rieger GbR“  mit täglich wechselnden Menüs
  • Bestellung und Abrechnung direkt über die Firma

 

Entschuldigungen/Beurlaubungen

  • Ist Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.

    • Entschuldigungen bis 8.00 Uhr, melden unter 03726/ 2923
    • sind wir telefonisch nicht erreichbar, ist unser Anrufbeantworter geschaltet
    • auch beim Essenanbieter abmelden
  • Vorlage ärztlicher Atteste: Laut Schulbesuchsordnung §2 Absatz 3 Satz 1

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen, kann der Klassenlehrer die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Ein ärztliches Attest ist nicht zwingend vorgesehen, nur wenn begründete Zweifel bestehen. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern ist ausreichend.

  • Beurlaubungen aus triftigen Gründen (laut Schulgesetz, bis zu 3 Tagen ) stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Klassenleiter ihres Kindes. Eine Freistellung bis zu 5 Tagen muss beim Schulleiter beantragt werden. Darüber hinaus gehende Anträge müssen an die Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Chemnitz gestellt werden.

Versicherung

  • auf dem direkten Schulweg und während der Unterrichtszeit ist jedes Kind versichert
  • bei Unfällen/ Verletzungen unverzüglich die Schule informieren (wegen Unfallmeldung)

 

Infektionsschutz/ Läuse

  • bei ansteckenden Krankheiten/Läuse… Kind unbedingt zu Hause lassen, Schule informieren
  • erst nach abgeschlossener Behandlung und Unbedenklichkeitserklärung des Arztes, das Kind wieder zur Schule schicken, die Unbedenklichkeitserklärung in der Schule abgeben