Ferientermine/ freie Tage

Herbstferien:  12.10.2026 – 23.10.2026

Buß-und Bettag :  18.11.2026

Weihnachtsferien:  23.12.2026 – 01.01.2027

Winterferien:  08.02.2027 – 19.02.2027

Karfreitag:  26.03.2027

Osterferien: 26.03.2027 – 02.04.2027

Feiertag: 01.05.2026

Christi Himmelfahrt:  06.05.2027

Pfingsten: 16.05.2027 und 17.05.2027

schulfreier Tag: 19.05.2027

Sommerferien:  10.07.2027 – 20.08.2027

 

 

Ausgabe der Halbjahresinformationen/Schulberichte und Zeugnisse

05.02.2027      Ausgabe der Bildungsempfehlung in Klasse 4

09.07.2027    Ausgabe der Jahreszeugnisse

Kompetenztests

Klasse 3

Deutsch                                Mathematik

19.04.2027  Teil 1                           22.04.2027

20.04.2027 Teil 2

 

Lernstandserhebung

Klasse 2

Deutsch am 08.06.2027

Mathematik am 09.06.2027

 

Milchangebot/Essenversorgung

  • Milchangebot
  • Bestellung erfolgt über den Essenanbieter über das Internet
  • Essenangebot von der Firma „HOT Menü“ Landgraben 4, 09337 Hohenstein-Ernstthal mit täglich wechselnden Menüs
  • Bestellung und Abrechnung direkt über die Firma

 

Entschuldigungen/Beurlaubungen

  • Ist Ihr Kind wegen Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.

    • Entschuldigungen bis 8.00 Uhr, melden unter 03726/ 2923
    • sind wir telefonisch nicht erreichbar, ist unser Anrufbeantworter geschaltet
    • auch beim Essenanbieter abmelden
  • Vorlage ärztlicher Atteste: Laut Schulbesuchsordnung §2 Absatz 3 Satz 1

Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen, kann der Klassenlehrer die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Ein ärztliches Attest ist nicht zwingend vorgesehen, nur wenn begründete Zweifel bestehen. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern ist ausreichend.

  • Beurlaubungen aus triftigen Gründen (laut Schulgesetz, bis zu 3 Tagen ) stellen Sie bitte einen formlosen Antrag beim Klassenleiter ihres Kindes. Eine Freistellung bis zu 5 Tagen muss beim Schulleiter beantragt werden. Darüber hinaus gehende Anträge müssen an die Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Chemnitz gestellt werden.

Versicherung

  • auf dem direkten Schulweg und während der Unterrichtszeit ist jedes Kind versichert
  • bei Unfällen/ Verletzungen unverzüglich die Schule informieren (wegen Unfallmeldung)

 

Infektionsschutz/ Läuse

  • bei ansteckenden Krankheiten/Läuse… Kind unbedingt zu Hause lassen, Schule informieren
  • erst nach abgeschlossener Behandlung und Unbedenklichkeitserklärung des Arztes, das Kind wieder zur Schule schicken, die Unbedenklichkeitserklärung in der Schule abgeben