Hausordnung der Schüler der GS Euba

 

  1. Zum Vorklingeln bin ich zum Unterricht bereit.

 

  1. Ich achte meine Mitschüler. Ich selbst verhalte mich freundlich, tolerant, hilfsbereit, fair, friedfertig und kooperativ.

 

  1. Ich grüße die Erwachsenen und Mitschüler.

 

  1. Ich wende mich mit meinen Fragen höflich an die Lehrer und Erzieher. Anweisungen befolge ich.

 

  1. Ich wechsle meine Schuhe, lege meine Kopfbedeckung und Jacke in der Garderobe ab und achte auf Ordnung auf meinem Platz.

 

  1. Auf der Treppe gehe ich immer langsam und rechts.

 

  1. Ich frühstücke am Tisch.

 

  1. Ich nutze die Pause um zur Toilette zu gehen. Anschließend wasche ich mir die Hände. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort zum Spielen.

 

  1. Bei Alarm folge ich den Anweisungen des Lehrers oder des Erziehers und nutze den mir bekannten Fluchtweg.

 

  1. Verletzungen muss ich sofort dem Lehrer oder Erzieher melden.

 

  1. Schul- und Horteigentum behandle ich sehr sorgfältig. Schäden melde ich dem Erzieher. Verursache ich durch Fehlverhalten einen Schaden, so müssen meine Eltern dafür haften.

 

  1. Ich kenne und beachte die Regeln, die auf den Wegen zur Turnhalle, Schulhof, Werkraum und zur Bushaltestelle gelten.

 

  1. Nintendos, Gameboys und andere elektronischen Spiele werden nicht mit in die Schule gebracht. Musikboxen sind verboten. Sammelkarten aller Art dürfen nur zum Spielzeugtag mitgebracht und dann nur im Hort benutzt werden.

 

  1. Sachen für den Hort gebe ich vor dem Unterricht dort ab oder es verbleibt an meinem Platz in der Garderobe.

 

  1. Handys sind auszuschalten. Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy eingezogen und muss von den Eltern abgeholt werden. Geht es verloren oder wird es beschädigt habe ich kein Recht auf Ersatz bzw. finanziellen Ausgleich.

 

  1. Nach Unterrichtsschluss kontrolliere ich meinen Platz auf Ordnung und Sauberkeit.

 

  1. Ich halte das Verbot von Kaugummis, Drogen, Alkohol, Zigaretten (auch E-Zigaretten und E-Shishas), Waffen aller Art und Feuerzeugen ein.

 

  1. Ich öffne die Fenster und Außentüren nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Erwachsenen.