Laut der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport (VwV Schulsport) vom 10. Dezember 2014 möchten wir Sie über Folgendes informieren:

Die Teilnahme am Schulsport erfordert eine geeignete Sportbekleidung. Sie muss ein ungefährdetes Üben der Schüler ermöglichen. Es werden insbesondere benötigt:

  • Sportbekleidung entsprechend der Lernbereichsspezifik
  • Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen beziehungsweise der Außensportanlagen entsprechen (keine Fußballschuhe, Spikes, …)
  • Wechselturnschuhe für Sporthalle und Sportplatz

Die Lehrkraft stellt sicher, dass

  1. a) die Schüler vor Beginn des Sportunterrichts ausnahmslos alle Gegenstände, die eine unfall- und verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ablegen. Hierzu gehören insbesondere:
  • Uhren
  • Schlüssel
  • Gürtel und
  • Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings).
  1. b) Haare im Sportunterricht so getragen werden, dass sie zu keiner Beeinträchtigung führen und keine Gefahr darstellen (lange Haare sind als Zopf zu binden, Haarspangen jeder Art sind verboten).

Brillenträgern ist das Tragen einer sportgerechten Brille zu empfehlen.

  1. c) Über eine Sportbefreiung entscheidet der Arzt (nicht die Eltern). Ein Hinweiszettel mit Bitte auf Rücksichtnahme ist in Ordnung. Bei Sportbefreiungen über 4 Wochen ist eine Bescheinigung vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Stadt Chemnitz vorzulegen (Formulare beim Kinderarzt oder in der Handreichung „Sicherer Schulsport“).
  2. d) Bei Sportbefreiung besteht trotzdem Schulpflicht.

Sportartspezifische Festlegungen sind in der Handreichung „Sicherer Schulsport“ geregelt.